Veröffentlichungspflichten Vertrieb.

Wir informieren schnell und direkt.

Gesetzliche Grundlagen zum allgemeinen Stromtarif.

  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
  • Ergänzende Bedingungen des GVU Stadtwerke Sangerhausen GmbH zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Stadtwerke Sangerhausen GmbH
  • Konzessionsabgabeverordnung (KAV) vom 09.01.1992 einschließlich aller Änderungen
  • Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23.12.2002
  • Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vom 21.07.2004 einschließlich aller Änderungen
  • Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19.03.2002 einschließlich aller Änderungen

In den ausgewiesenen Netto-Arbeitspreisen sind die Stromsteuer von 2,05 ct/kWh sowie die an die Gemeinde abzuführende Konzessionsabgabe enthalten. Die angegebenen Bruttopreise beinhalten die ab 01.01.2007 gültige Umsatzsteuer von 19% und wurden entsprechend gerundet. 

„Hinweis gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 StromGVV: Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de veröffentlicht.“

Stromkennzeichnung der Stadtwerke Sangerhausen GmbH.

Mit der Stromkennzeichnung informieren wir unsere Kunden über die Stromherkunft gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Stromkennzeichnung 2023
Stromkennzeichnung 2022

Ansprechpartner und Kontaktdaten Vertrieb Strom.

Gemäß GPKE Strom (1.1. Kommunikation) veröffentlicht der Bereich Vertrieb der Stadtwerke Sangerhausen GmbH die entsprechenden Kontaktadressen.

Kontaktdaten

„Gemäß GPKE Strom (1:1 Kommunikation) veröffentlicht der Bereich Vertrieb der Stadtwerke Sangerhausen GmbH die entsprechenden Kontaktadressen sowie erforderliche Bescheinigungen.“

Stromsteuererlaubnisschein
Wiederverkäuferbescheinigung


 

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