Aktuelles.

Stadtwerke Sangerhausen geben Steuersenkung für Strom und Erdgas komplett weiter

„Gute Nachrichten für alle Kunden der Stadtwerke Sangerhausen“


Am 29.06.2020 haben Bundestag und Bundesrat das zweite Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Der reguläre Umsatzsteuersatz wird somit wie erwartet, zeitlich befristet von 19% auf 16% gesenkt.
Da der steuerrelevante Abrechnungszeitraum für Kunden der Stadtwerke Sangerhausen am 31.12.2020 endet, können die Stadtwerke den gesamten Strom- bzw. Erdgasverbrauch Ihrer Kunden im Abrechnungsjahr 2020 mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 16% abrechnen.
 
Aus diesem Grund ist eine Ablesung der Strom- und Gaszähler zum 01.07.2020 nicht erforderlich. Eine Anpassung der monatlichen Abschläge ist ebenso nicht vorgesehen. Die Senkung der Mehrwertsteuer wird durch die Stadtwerke automatisch bei der Jahresverbrauchsabrechnung mit berücksichtigt.
 
Für Kunden mit einer monatlichen Rechnungslegung ergeben sich ggf. abweichende Regelungen.
 
Bei Rückfragen steht der Kundenservice (Telefon 03464 558-0) der Stadtwerke Sangerhausen GmbH zu den benannten Sprechzeiten zur Verfügung.
 
 
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